AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand März 2021
 
1. Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche, in dem Tattoostudio „New Culture Ink“ mit Sitz in Friedrichstraße 39, 15537 Erkner, anzufertigenden Tätowierungen unabhängig von der jeweils ausführenden Person.
 
2. Sämtliche vertraglichen Verpflichtungen mit Bezug auf die Erstellung einer Tätowierung entstehen im Falle, der in dem Studio selbständigen Tätigen immer und ausschließlich zwischen dem beauftragten Tätowierer persönlich und dem Kunden.
 
3. Kinder und Jugendliche werden nicht tätowiert. Personen unter Betreuung werden in Einzelfällen nach freier Einschätzung des Tätowierers dann tätowiert, wenn bei der Terminvereinbarung wenigstens eine nachweislich betreuungsberechtigte Person zugegen ist, ihre Zustimmung zu der Durchführung der Tätowierung schriftlich erklärt und die Zustimmung sämtlicher eventuell vorhandener weiterer abwesenden Betreuer ebenfalls schriftlich erklärt wird.
 
4. In der Regel kommt der Vertrag zur Erstellung der Tätowierung (und damit einer vorher zu
erstellenden Entwurfszeichnung) dadurch zustande, dass wir Kunden, nach einer entsprechenden Terminanfrage ihrerseits, einen Terminvorschlag übersenden (Angebot) und der Termin anschließend durch den Kunden bestätigt wird (Annahme). 
 
5. Die Erstellung eines zeichnerischen Entwurfs einer Tätowierung wird – unabhängig von den Kosten für die eigentliche Tätowierung – mit einer Pauschale in Höhe von 50 Euro berechnet. Das Entgelt für die Entwurfsfertigung wird vor Fertigstellung fällig.

Es kann bei Umsetzung in eine Tätowierung im Zuge des ersten diesbezüglichen Tattootermins, nach ermessen des Tätowieres/in, ausgeglichen werden.

Sollte der Kunde den Vertrag nach Erhalt der Entwurfszeichnung kündigen, ist er nicht berechtigt, diese – auch nur in Teilen - von dritter Seite in eine Tätowierung überführen zu lassen oder sie sonst – egal in welches Medium – zu vervielfältigen oder sie vervielfältigen zu lassen.
 

6. Soweit der Kunde nach Vertragsschluss kleine Änderungswünsche wie z.B. die Korrektur von Schreibfehlern bei Schriftzügen oder kleine Änderungen in farblicher oder gestalterischer Hinsicht wünscht, ändert dies an dem Bestand und dem Inhalt des Vertrags nichts. Das Verlangen erheblicher Änderungen des Motivs (wie z.B. der Wunsch nach einem gänzlich anderen Motiv oder der zu tätowierenden Körperstelle) sind als Kündigung des Werkvertrags verbunden mit dem Angebot zum Abschluss einer neuen vertraglichen Vereinbarung zu werten, dessen Annahme in unserem freien Belieben liegt. Soweit eine Annahme unsererseits erfolgt, wird die erneute Entwurfserstellung gemäß den Regelungen der Ziffer 5 dieser Vertragsbedingungen mit einer Pauschale von 50 Euro berechnet. Letzteres gilt  auch, wenn der Kunde Änderungswünsche erst im Zuge eines Tattootermins oder so spät äußert, dass dieser vor dem betreffenden Termin nicht mehr umgesetzt werden kann.


7. Preisangaben, die keine Pauschalpreise sind, können naturgemäß nur Schätzungen darstellen. Der Zeitaufwand einer Tätowierung hängt von vielen Faktoren ab, die von uns nicht vorherzubestimmen sind (z.B. Schmerztoleranz des Kunden oder dessen Hautbeschaffenheit), so dass eine verbindliche Vorhersage der Zeitdauer zur Erstellung der Tätowierung unmöglich ist.
 
8. Soweit ein Tagestermin vereinbart ist, dauert der jeweilige Termin mindestens 3 Stunden. Diese sind von dem Kunden auch dann vollständig zu bezahlen, wenn er die Sitzung vor Ablauf dieser Zeit abbricht.
 
9. Von uns ausgegebene Gutscheine sind frei übertragbar. Sie unterliegen der gesetzlichen  Verjährung. Auch bei Gutscheinen behalten wir uns das Recht vor, in begründeten Fällen die  Durchführung der Tätowierung abzulehnen, wenn die Voraussetzungen der Ziffer 12 nicht vorliegen oder, wenn das gewünschte Motiv von uns nicht gestochen wird. In letzterem Fall werden wir uns bemühen, ein Motiv zu finden, gegen dessen Umsetzung keine Bedenken seitens New Culture Ink bestehen.
 
10. Der Kunde leistet mit dem Vertragsschluss über eine Tätowierung eine Anzahlung. Die Anzahlung dient zur Fixierung des vereinbarten Tattootermins. Sie ist an den Kunden nur zurückzuzahlen, wenn entweder eine Absage des vereinbarten Termins aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder der Tätowierer den Termin aufgrund von Gründen absagt, die er zu vertreten hat.
 
Eine Erstattung der Anzahlung erfolgt grundsätzlich nur in Form eines frei übertagbaren Gutscheins.Dies gilt nicht, wenn eine solche Form der Erstattung dem Kunden im Einzelfall – insbesondere wegen der Natur des Ausfallgrundes – unzumutbar ist. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen sobald mit der Tätowierung begonnen oder ein zeichnerischer Entwurf der Tätowierung erstellt wurde.
 
Wird die Anzahlung mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet, und erfolgt eine Bezahlung zu mehreren Terminen, so wird die Anzahlung, mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar, verrechnet.
 
Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.
 
Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers.
 
Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.
In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.
 

Eine Terminvereinbarung ist nur bindend, wenn sie durch uns in Textform bestätigt wird.
 
11. Die Zahlung des Honorars erfolgt unmittelbar nach Durchführung eines jeden Termins in bar oder mit EC-Karte.
 
12. Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere:
 

-         Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation

-      die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Mittel oder Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung    ausschließen oder wesentlich erschweren. Das gilt insbesondere auch für blutdrucksteigernde Substanzen wie beispielsweise Koffein

-         die nicht abgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika;

-         Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren;

-         eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel;

-         ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden;

-         ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht;

-         Schwangerschaft oder Stillzeit einer Kundin.

Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche  Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.
 
 

Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein, in diesem Vertrag geregelter Grund, in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat. Für nachteilige Folgen aus der Erteilung fehlerhafter oder unvollständiger Angaben können wir keine Haftung übernehmen.
 
13. Soweit es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover-Up handelt, wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird.
Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden.
 
14. Soweit es auf zu tätowierenden Hautstellen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.


15. Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache - wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.
 

16. Für Komplikationen, welche außerhalb unserer Beherrschbarkeit liegen (z.B. Pigmentmigrationen - sogenannte Blowouts - aufgrund einer dafür prädestinierten Hautbeschaffenheit, allergische oder nichtallergische Fremdkörperreaktionen sowie Fototoxische Reaktionen auf eine Tätowierfarbe, usw.) können wir keine Haftung übernehmen. Dasselbe gilt für Defizite der Tätowierung, welche auf einer Nichtbeachtung der in Ziffer 12 dieser Vertragsbedingungen beruhen.
 
17. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen oder Komplikationen außerhalb unserer Geschäftszeiten – einen fachlich versierten Arzt aufzusuchen.
 
18. Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins oder einer Nichtbeachtung der Ziffer 12 dieser Vertragsbedingungen hat oder durch nachteilige Umwelteinflüsse (UV-Exposition) entstanden ist. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich. Soweit der Kunde nicht binnen 3 Monaten nach Vollendung der Tätowierung anzeigt, dass ein unverschuldeter Farbverlust eingetreten ist, wird vermutet, dass ein solcher durch den Kunden verschuldet oder durch Umwelteinflüsse entstanden ist. Für die Vereinbarung und Durchführung eines Nachstechtermins
gelten die Regelungen der Ziffern 10 zur Terminabsage sowie der Ziffer 12 entsprechend.
 
19. Wir können und werden nicht überprüfen, ob eine von Kunden uns überlassene zeichnerische oder fotografische Vorlage frei von Rechten Dritten ist. Der Kunde versichert gegenüber New Culture Ink, dass er die Rechte an solchen Vorlagen besitzt und stellt uns von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die aus einer dennoch erfolgten Rechtsverletzung uns gegenüber erhoben werden.
 
20. Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt.
 
21. Wir haften nicht für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Kunden, welche dieser mit in das Tattoostudio bringt. Wir weisen darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.


22. Wir behalten uns vor ein Foto des gestochenen Tattoos in Print- oder Sozialmedien zu veröffentlichen. Solltest du das nicht wünschen, bitten wir um einen ausdrücklichen Hinweis in der auszufüllenden Einverständniserklärung.


23. Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.


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